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Erreichung der Mündigkeit (18 Jahre)

Beim Erreichen der Mündigkeit benötigt die Schule eine Vollmachtserklärung, damit die Eltern resp. Erziehungsberechtigten weiterhin mit Informationen betreffend schulischen Leistungen und Betragen bedient werden können. Alle Lernenden müssen nach ihrem 18. Geburtstag das folgende Formular ausfüllen und abgeben.

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